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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragsparteien, Form
1.1 Im Rahmen des ZENDOME.shop gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir, es sei denn sie wurden von uns vor Vertragsschluss anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3 ZENDOME.shop bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.
1.4 Ist Schriftform vereinbart, bedarf die Aufhebung der Schriftform ebenfalls der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

2. Angebot, Vertragsschluss und Rechnungsstellung
2.1 Die Angebote bei ZENDOME.shop sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Wir übermitteln zunächst eine Eingangsbestätigung, sobald das vom Besteller vollständig ausgefüllte (Online-)Bestellformular bei uns eingegangen ist. Erst mit unserer Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Die nachträgliche Korrektur offensichtlicher Irrtümer, Schreib-. Druck- und Rechenfehler bleibt vorbehalten.
2.4 Proben und Muster gelten, soweit nicht anders vereinbart, als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farben etc.
2.5 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt vorzugsweise per Email. Dem Kunden wird, sofern er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, die Rechnung in einer einfach ausdruckbaren Form elektronisch zur Verfügung gestellt. Gegen eine Postpauschale von EUR 2,50 kann der Verbraucher den Versand der Rechnung per Post anfordern.

3. Versand, Gefahrübergang, Verpackung:
3.1 Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen, sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackung
3.2 Mehrwegverpackungen werden dem Besteller nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabebereitschaft ist uns vom Besteller innerhalb von drei Wochen schriftlich nach Lieferung anzuzeigen und die Verpackung binnen dieser Frist zur Abholung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, für den weiteren Verbleib eine angemessene Leihgebühr zu berechnen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen.
3.3. Kosten Mehrfachanlieferung: Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Zu mehr als drei Lieferversuchen ist ZENDOME.shop nicht verpflichtet. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.


Für Unternehmer gelten außerdem die nachfolgenden Regelungen der Punkte 3.3 bis einschließlich 3.6:
3.3 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer - gleichgültig, ob er vom Besteller, Hersteller oder von uns beauftragt ist - geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen.

3.4 Wird der Versand infolge eines Wunsches oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand und der Lieferung gleich.
3.5 Wird der Transport durch uns mit eigenem Fahrzeug oder mit Fremdfahrzeugen durchgeführt, gilt die Übergabe der Ware spätestens als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt nach Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist.
3.6 Verlangt der Besteller in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung, wenn dies nicht gesondert vereinbart wird.

4. Lieferfristen und Verzug
4.1 Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Terminzusage unsererseits vorliegt. Die von Erfüllungsgehilfen von ZENDOME.shop oder mündlich getroffenen Lieferterminzusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ZENDOME.shop. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
4.2 Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung Einfluss haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst mit. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern bzw. leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.3 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle ein zu stehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten.
4.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung geleistet wird. Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, kann durch uns eine angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung verlangt werden. Für diesen Fall kann durch uns eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher unser Vertragspartner Zug um Zug nach seiner Wahl die Gegenleistung, bzw. die Leistung der angemessenen Sicherheit, zu bewirken hat. Nach Ablauf der von uns gesetzten Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Durch uns bewirkte Teillieferungen sind in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.
4.5 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang fordern.
4.6 Nimmt der Besteller die gelieferte Ware nicht ab, steht ZENDOME.shop nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.7 Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.

5. Preise/Fälligkeit/Zahlung/Aufrechnung
5.1 Die Preise gelten in EURO zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstigen Versandkosten.
5.2 Rabatte, Skonti u.s.w. bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
5.3 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug - ohne Behinderung - erbringen können.
5.4 Soll die Lieferung oder Leistung vier Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Kosten, Löhnen, usw. auf den vereinbarten Preis umzulegen und den Preis in Höhe der Kostensteigerung zu erhöhen.
5.5 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.6 Alle Zahlungen (insbesondere der Kaufpreis) sind spätestens bei Übergabe der Ware fällig und sofort zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. darauf angefallener Schuldzinsen verwandt.
5.7 Die Vereinbarung einer späteren Fälligkeit bzw. der Stundung des Kaufpreises hat schriftlich zu erfolgen.
5.8 Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
5.9 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Wir sind ferner berechtigt, Rabatte - auch wenn sie auf der Rechnung nicht offen ausgewiesen sind - und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
5.10 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Bestellers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
5.11 In den Fällen der Ziffern 5.09 und 5.10 können wir die Einzugsermächtigung (Ziffer 7.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Besteller kann jedoch diese sowie die in Ziffer 5.10 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
5.12 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht statthaft.

5.13 Bonitätsabfrage: Bei Zahlung auf Rechnung prüft und bewertet ZENDOME.shop die Datenangaben der Besteller und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit Wirtschaftsauskunfteien und ggf. mit der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 5001 66, 22701 Hamburg, Deutschland.


Ist der Besteller Unternehmer gilt ferner Folgendes:
5.14 Ein Unternehmer gerät spätestens, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsaufforderung Zahlung leistet, in Verzug. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsausstellung unsicher, beginnt die 30-Tagesfrist nach Fälligkeit mit Empfang der Leistung.


Ist der Besteller Verbraucher gilt ferner Folgendes:
5.15 Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wird dieser darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung sofort fällig ist. Der Besteller gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet. Unabhängig von dem Zugang der Rechnung beginnt die 30-Tagesfrist mit dem Erhalt der Waren. Die Höhe der Verzugszinsen ergibt sich aus den §§ 288 Abs. 1, 247 BGB.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.2 Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.
6.3 Der Besteller hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns gemäß Ziffer 6.4 abgetreten werden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
6.4 Der Besteller tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an ab uns. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung in den in Ziffer 5.11 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Namen und Adressen seiner Schuldner) zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Besteller in keinem Falle berechtigt (z.B. an Banken).
6.5 Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Besteller nur unter der Voraussetzung gestattet, das uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Bestellers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
6.6 Wir verpflichten uns auf Verlangen des Bestellers, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 Prozent übersteigt.

7. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte Dritter
7.1 Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat ZENDOME.shop von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. ZENDOME.shop kann jederzeit den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung (fremder) von Namens- und Urheberrechten von dem Besteller verlangen.
7.2 Der Besteller darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner gewünschten Aufdrucke nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte als Textaufdruck zu bestellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen.
7.3 Der Verstoß von Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck, der vom Besteller gewünschten Aufdrucke und Gestaltungen, gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) ist kein Sach- bzw. Rechtsmangel.


8. Gewährleistung / Beanstandung / Schadensersatz

8.1 Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware, einschließlich Transportschäden, müssen unverzüglich und spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich, per Telefax oder per Email reklamiert werden. Insbesondere bei Transportschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich beim Erkennen des Schadens befindet.

8.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache bei Gefahrübergang vorliegt, ist ZENDOME.shop zur Nacherfüllung nach Wahl des Kunden zur Nachbesserung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Mangelbeseitigung ist ZENDOME.shop verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurück zu gewähren. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, ist die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.3 Eigenschaften der Produkte werden von ZENDOME.shop nicht zugesichert, es sei denn die Zusicherung erfolgt ausdrücklich.
8.4 Für unsere Besteller, die Verbraucher sind, beträgt die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren 12 Monate.
8.5. Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Sollte es einmal zu Engpässen bei einem unserer Lieferanten kommen, behalten wir uns das Recht vor einen gleichwertigen Artikel zu liefern, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.


Ist der Besteller Unternehmer gilt ferner Folgendes:
8.6 Gegenüber Unternehmern haften wir nur für solche öffentlichen Aussagen, insbesondere in der Werbung, die durch uns veranlasst wurden oder auf die wir bei Vertragsschluss ausdrücklich Bezug genommen haben, in solchen Fällen der von uns veranlassten öffentlichen Aussagen besteht die Einstandspflicht nur dann, wenn diese die Kaufentscheidung des gewerblichen Bestellers auch tatsächlich beeinflusst hat.
8.7 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interesse des Bestellers, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen.
8.8 Beim Kauf von gebrauchten Waren durch einen Unternehmer sind die Sachmängelansprüche ausgeschlossen.
<8.9 Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern oder sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB ein Jahr, wenn Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 a Abs.1 Nr. BGB nicht betroffen sind.
8.10 Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Sollte es einmal zu Engpässen bei einem unserer Lieferanten kommen, behalten wir uns das Recht vor einen gleichwertigen Artikel zu liefern.

9. Schadenersatzansprüche:
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei einer Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person im Fall grober Fahrlässigkeit bzw. der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurde, bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person herbeigeführt wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht:
10.1 Für den Fall dass der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder diese ZENDOME.shop nicht bekannt sind und/oder der Besteller Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnisse herrührenden oder mit diesem im Zusammenhang stehende Streitigkeiten.

10.2 Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Berlin vereinbart. ZENDOME.shop ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kollisionsnormen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

10.4 Wenn der Besteller Verbraucher ist, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

11. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

12. Bewertungen

Entscheidet sich der Kunde, eine Kundenrezension zu verfassen, gewährt er ZENDOME.shop eine für die Dauer des zugrunde liegenden Rechts zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Kundenrezension für jegliche Zwecke online wie offline. ZENDOME.shop wird sich bemühen, den Verfasser stets als Autor zu benennen (außer wenn der Verfasser angegeben hat, anonym bleiben zu wollen), behält sich jedoch vor, diese Angabe zu kürzen oder wegzulassen. ZENDOME.shop behält sich vor, eine Rezension nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf der Website anzuzeigen sowie sie zu kürzen oder zu ändern. Kundenrezensionen geben ausschließlich die Meinung der Kunden wieder.


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